Öffentliche Bekanntmachungen
Einschränkungen im Schienenverkehr
Folgende Einschränkungen sind im Februar zu beachten:
Informationen zu doppelten Wahlbenachrichtigungen
- Es handelt sich um einen Fehler der DEUTSCHEN POST, die die sogenannte >E-Post< doppelt erzeugt hat, nicht um einen Fehler der Stadtverwaltung.
Es sind uns mehrere Städte und Gemeinden bekannt, wo dieser Fehler aufgetreten ist. - Zwei Wahlbenachrichtigungen zu bekommen ist unschädlich und besser, als keine zu bekommen. Man könnte die Wahlbenachrichtigung auch jederzeit kopieren.
Klarstellend möchten wir darauf hinweisen, dass die Wahlbenachrichtigung in erster Linie als Information für die Wahlberechtigten dient, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und damit wählen können. - Doppelte Kosten entstehen der Stadt nicht. Wir bezahlen nur die ca. 4.000 WB, die wir bestellt haben.
- Die Wahlbenachrichtigungen sind identisch und können problemlos für die Anforderung der Briefwahlunterlagen genutzt werden. Die Stimmzettel
stehen jedoch erst ab 10.2. zur Verfügung. Das Zweitexemplar kann bei Briefwahl entsorgt werden.
Bei Wahl im Wahllokal können gern beide WB mitgebracht werden. Wir entsorgen diese. - Ein Missbrauch ist nicht möglich, da jeder Briefwähler in den Wählerverzeichnissen für die Wahllokale gesperrt wird.
Wir bitten den Fehler und die damit verbundenen Irritationen zu entschuldigen.
Wilthens neue Tragetasche
Trag die Heimat immer bei dir!
Ab sofort sind Tragetaschen von Wilthen in der Touristinformation erhältlich.
Preis: 9,99€
Katja Wagner
Tel.: 03592 - 38 54 16
Email: katja.wagner@wilthen.de
Kartenvorverkauf M.Münzberg
Karten für den Reisebericht "Vom Butterwasser zum Bosporus" von Michi Münzeberg erhalten Sie in der Touristinformation Wilthen.
Vorverkauf: 8,00€
Abendkasse: 10,00€
Tel. 03592 - 38 54 26
LEADER-Projektaufruf
Ab 18.11.24 startet der Kleinprojekteaufruf 2025-1-RB.
Vereine, Kirchgemeinden und andere Zusammenschlüsse können Vorhaben mit maximal 12.000 Euro Gesamtkosten einreichen.
Der Fördersatz beträgt 80%.
Einreichfrist der Antragsunterlagen beim Regionalmanagement ist der 19. März 2025. Bis zu diesem Datum muss der Rahmenantrag mit den dort aufgeführten Unterlagen sowohl postalisch als auch digital bei uns eingereicht werden.
Die Projektauswahl durch das Entscheidungsgremium wird im April stattfinden. Im Anschluss daran wird zwischen den Trägern der Kleinprojekte sowie der LAG Bautzener Oberland ein „Privatrechtlicher Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget“ abgeschlossen. Erst nach Vorliegen des Vertrages darf mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen (auch Beauftragungen).
Die Unterlagen zum aktuellen Aufruf finden Sie hier: