Öffentliche Bekanntmachung
Nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, 4. Teil, 1. Abschnitt, § 76 Abs. 1 wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 vom 23.03.-31.03.2023 im Zimmer 2.03 des Rathauses der Stadt Wilthen sowie in elektronischer Fassung als PDF online unter www.wilthen.de/Haushalt.html öffentlich ausgelegt.
Einwohner und Abgabepflichtige können mit einer Frist von 14 Arbeitstagen ab Beginn der Auslegung, somit bis einschließlich 13.04.2023 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen bedürfen der Schriftform.
Das Rathaus ist ergänzend zu den bekannten Öffnungszeiten am Montag und Freitag jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Michael Herfort
Bürgermeister